Alles Chrom oder was?
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Sollte man eines Tages sein Spiegelbild auf der Straße entdecken, heißt das nicht, dass Spiegel fahren können. Viel eher kann es sein, dass ein voll verchromtes Nissan Silvia S15 Cabrio an einem vorbei cruised.
Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten hat man es sich nicht nehmen lassen, den Lack des Wagens mal den Felgen anzupassen und nicht andersrum. Zudem wurde ihm neben dem VeilSide Cabrio- und Body-Kit noch ein wenig Kopffreiheit verschafft. Der Innenraum wurde größtenteils in Rot ausgestattet und die Bremsklötze in einem türkisfarbenem Ton lackiert. Um fetten Sound zum fetten Design zu erhalten, ist eine Alpine Multimedia-Anlage verbaut worden. Leider ist so eine krasse Lackierung in Deutschland nicht möglich. Den Grund dafür nennt uns die Dekra:
“Eine Festlegung des Chromanteils o.ä. gibt es nicht. Es gilt jedoch §30 StVZO, nach dem Fahrzeuge sinngemäß so gebaut und ausgestattet sein müssen, dass niemand über Gebühr gefährdet oder belästigt wird. Demzufolge sind größere verchromte/stark spiegelnde Flächen nicht zulässig, da sich durch damit unter ungünstigen Lichtverhältnissen zu erwartende Blendung eine Gefährdung ergeben könnte. Das Anbringen von verchromten Aufklebern oder Chromlacken ist nicht explizit verboten. Es darf jedoch auch unter ungünstigen Verhältnissen zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (§30 StVZO) z.B. durch Reflexionen / Spiegelungen oder Blendungen kommen. Es gibt auch bezüglich der Größe der Fläche keine Einschränkungen. Probleme treten i.d.R. nur bei großen planen Flächen auf, da es dabei zu Blend- oder Spiegelungseffekten kommen kann. Sie sind daher als Fahrzeughalter dafür verantwortlich, dass durch die Gestaltung (Größe, Anbringungsort, Reflexionsgrad eine Gefährdung ausgeschlossen ist.”
